Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit unserer Kundschaft.
Jeder Kunde erhält Einsicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese steht zusätzlich zur öffentlichen Einsicht hier auch zum Download auf der Homepage zur Verfügung. Auf Wunsch wird diese auch bei Vertragsabschluss noch zusätzlich zur Auftragsbestätigung zugesendet.
Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Charlene (Marketing & Events / Wedding & Events bei Hochzeiten),
ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass Charlene Ihre Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt
erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit Charlene dazu im Einzelfall imstande ist.
(Kann auch formlos mit einer Mail / Whats App o.ä. erfolgen) ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
Die Art und der Umfang der künstlerischen Darbietung von Charlene sind bekannt. Der Auftraggeber hat kein Rückhaltungsrecht aufgrund der künstlerischen Darbietung / Programminhalte durch Charlene.
Eine vorzeitige Beendigung (zum Beispiel durch Kündigung) des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Die Kündigung aus wichtigem Grund und / oder die Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Wird das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund durch den Auftraggeber beendet, erhält Charlene Marketing & Events eine prozentuale Entschädigung, die an die Buchungs-Gepflogenheiten der Branche als Eventmusiker angepasst ist. Diese staffelt sich wie folgt:
Bis 10 Monate vor der Veranstaltung: werden 30% der vereinbarten Vergütung fällig.
Bis 4 Monate vor der Veranstaltung: werden 70 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Ab 4 Monate vor der Veranstaltung: werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Geschäftssitz Charlene Marketing & Events in Barsbüttel. Ab 90Min, Fahrzeit ist Charlene eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Der Veranstalter erklärt sich durch Unterzeichnung der Buchungsbestätigung zusätzlich damit einverstanden, dass die Charlene Marketing &
Events den Namen des Veranstalters für seine Referenzen verwendet. Fotos und Filmaufnahmen die während des Auftrittes entstanden sind,
dürfen von Charlene Marketing & Events für Werbezwecke (Druck, Internet etc.) verwendet werden.
Der für den Veranstalter zeichnende erklärt hiermit seine Kenntnisnahme vom Vertragsinhalt sowie seine Berechtigung zur Unterschrift.
Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht in Reinbek.
Stand 10/2023
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